Die zulässigen Luftschadstoffwerte sind in der Verordnung des Umweltministers vom 24. August 2012 über die Werte bestimmter Stoffe in der Luft (Dz. U. z 2021 r. poz. 845) festgelegt. Die Analysen stützen sich außerdem auf die Verordnung des Umweltministers vom 26. Januar 2010über Referenzwerte für bestimmte Stoffe in der Luft (Dz. U. Nr 16, poz. 87).
Für Prognosen derSchadstoffausbreitungin der Luft verwenden wir das ProgrammOperat FB 7.3, das die Modellierung von Industrie- (einschließlich Verbrennungs-) und Verkehrsemissionen ermöglicht. Das Programm wird u. a. von den polnischen Umweltschutzbehörden eingesetzt.
